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PV-Investitionszulagenrechner

Kostenloser Rechner zur Investitionszulage für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. AfA-Schild, 0% MwSt, KfW-270-Kredit, EEG-Einspeisevergütung und Nettokosten nach allen Förderungen.

PV-Investitionszulagenrechner

Bruttokosten
160.000 €
Gesamtförderung
21.000 €
Wert der Investitionszulage: 0 €
Wert AfA-Schild: 16.000 €
Wert des Zuschusses: 5.000 €
Nettokosten nach Förderung
139.000 €
Effektiver Rabatt
13,1%
Gering — Einspeisevergütung läuft separat

So nutzen Sie diesen Rechner

Deutschland kennt keine prozentuale Investitionszulage für PV — der Steuervorteil entsteht durch Vorsteuerabzug, AfA und ggf. §7g IAB. Der obige Rechner kombiniert AfA-Schild, eventuelle Direktzuschüsse und KfW-Förderung zu einem Netto-Gesamtbetrag:

  1. Bruttoanlagenkosten — Vertragspreis Ihres Fachbetriebs (VDE-AR-N 4105 + DIN VDE 0100-712 konform). BSW Solar / Verbraucherzentrale 2026 nennen 1.100–1.400 €/kWp für gewerbliche Aufdach-PV; eine 100-kWp-Anlage liegt bei 110.000–140.000 €.
  2. Investitionszulage (% der Kosten) — meist 0, da keine direkte Bundesförderung in Form einer prozentualen Zulage existiert.
  3. AfA-Steuerschild — Anschaffungskosten × Steuersatz (KSt 15% + Soli + Gewerbesteuer ≈ 30% effektiv für Kapitalgesellschaften; ESt-Spitzensatz bis 45% für Personenunternehmen). Über 20 Jahre lineare AfA berechnet — barwertkorrigiert.
  4. Zuschuss / Förderung — KfW-270-Kreditzinsvorteil (nicht enthalten, da Liquidität, kein Zuschuss), Bundesland- und Stadtwerke-Programme, Einspeisevergütung-Barwert.

So rechnet der Rechner

abschreibungsschild = anschaffungskosten × steuersatz_blend × pv_faktor_20J
gesamtfoerderung    = zulage + abschreibungsschild + zuschuss
nettokosten         = anschaffungskosten - gesamtfoerderung

Eine typische 80-kWp-Gewerbeanlage zu 100.000 € mit 30% Mischsteuersatz, 20-jähriger linearer AfA, 5.000 € Stadtwerke-Zuschuss:

  • AfA-Schild PV (100.000 × 30% × 0,72 PV-Faktor bei 4% Diskontsatz): 21.600 €
  • Stadtwerke-Zuschuss: 5.000 €
  • Gesamtförderung: 26.600 €
  • Nettokosten: 100.000 € − 26.600 € = 73.400 € (26,6% effektiver Rabatt)

Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen ab 2023

Das Jahressteuergesetz 2022 hat den Steuerrahmen erheblich vereinfacht:

Anlage / KonstellationMehrwertsteuerEinkommensteuerGewerbesteuer
≤30 kWp Einfamilienhaus0% (Nullsteuersatz §12 Abs.3 UStG)Steuerfrei (§3 Nr.72 EStG)n.a.
≤15 kWp je Einheit Mehrfamilienhaus0%Steuerfrein.a.
30–100 kWp gewerblichVorsteuerabzug (Regelbesteuerung)Steuerpflichtig — AfA + IABSteuerpflichtig
>100 kWp gewerblichVorsteuerabzugSteuerpflichtig — AfASteuerpflichtig

Die Befreiung nach §3 Nr.72 EStG gilt unabhängig davon, ob der Betreiber gewerblich tätig ist — sie bezieht sich auf die Anlagengröße und den Gebäudetyp. Größere gewerbliche Anlagen unterliegen der Regelbesteuerung.

EEG-Einspeisevergütung Februar 2026 (BNetzA)

InbetriebnahmeAnlagentyp ≤10 kWp10–40 kWp40–100 kWp
Überschusseinspeisung7,90 ct/kWh6,84 ct/kWh5,57 ct/kWh
Volleinspeisung12,53 ct/kWh10,53 ct/kWh10,53 ct/kWh

Die Werte gelten 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr (entsprechend §22 EEG). Halbjährliche Degression von etwa 1% — Inbetriebnahmen Februar 2027 erhalten dementsprechend rund 7,82 ct/kWh statt 7,90 ct/kWh.

§7g EStG Investitionsabzugsbetrag — wann lohnt er?

Der IAB nach §7g EStG ist besonders wertvoll für GmbHs und Einzelunternehmer mit hohem aktuellen Jahresgewinn, die in 1–3 Jahren in PV investieren möchten. Beispiel:

  • Geplanter Investitionsbetrag: 80.000 € (in 2027 vorgesehen)
  • IAB nach §7g: 50% × 80.000 € = 40.000 € als Betriebsausgabe in 2024 abzugsfähig
  • Steuerersparnis 2024 bei 30% Mischsteuer: 12.000 € sofort
  • 2027 (Anschaffung): außerbilanzielle Hinzurechnung 40.000 €, AfA-Bemessungsgrundlage 40.000 € statt 80.000 €
  • AfA über 20 Jahre auf 40.000 € (statt 80.000 €): jeweils 2.000 €/Jahr

Netto bleibt der Zinsvorteil durch das Vorziehen — bei 4% Kapitalkosten über 3 Jahre etwa 4.500 €.

KfW-270 vs. Hausbank-Kredit (2026 Q2)

QuelleEffektivzinsLaufzeit max.Tilgungsfreie Anlaufjahre
KfW 270 (Klasse A)4,49%30 Jahre3
KfW 270 (Klasse B)4,99%30 Jahre3
KfW 270 (Klasse F)5,99%30 Jahre3
Volksbank/Sparda Energiekredit5,49–6,49%20 Jahre0
Sparkasse Solarkredit5,29–6,29%20 Jahre0

Antragstellung KfW 270 erfolgt vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Tilgungszuschuss ist nicht mehr Bestandteil des Programms (separat über andere Programme wie KfW 442 — geschlossen Dezember 2023).

Fallbeispiel — 200-kWp-Lagerhalle in Bayern

  • Bruttoanlagenkosten: 240.000 € (1.200 €/kWp, BSW-Solar Mittel)
  • Mischsteuersatz GmbH Bayern: 15% KSt + 5,5% Soli + 14% GewSt (Hebesatz 400%) = 30,2%
  • AfA-Schild (240.000 × 30,2% × 0,72 PV-Faktor): 52.186 €
  • Stadtwerke München SolarPlus: 300 €/kWp × 200 kWp = 60.000 € (Beispiel — geschlossen Sep 2024, alternativ Bundesland-Programm)
  • Realistisch: 5.000 € Bundesland-Zuschuss
  • Nettokosten: 240.000 € − 52.186 € − 5.000 € = 182.814 €
  • Effektiver Rabatt: 23,8%
  • Plus laufende EEG-Vergütung 7,90 ct/kWh × Überschuss-kWh (separater Erlösstrom)

Kombinieren Sie diesen Rechner mit dem Steuergutschrift-Rechner, Kostenrechner und Amortisationsrechner

Der Investitionszulagenrechner liefert die statischen Nettokosten; der Amortisationsrechner setzt sie ins Verhältnis zu den jährlichen Erträgen; der Kostenrechner überprüft Ihren Bruttobetrag.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Deutschland eine direkte Investitionszulage für gewerbliche Photovoltaik?
Eine direkte Investitionszulage im Sinne einer prozentualen Steuerreduktion auf den Anschaffungswert besteht für gewerbliche PV-Anlagen aktuell nicht. Stattdessen wirken vier Hebel zusammen: (1) 0% Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation seit 1. Januar 2023 (§12 Abs.3 UStG, Nullsteuersatz für PV bis 30 kWp Wohngebäude — gewerblich gilt der reguläre Vorsteuerabzug), (2) §3 Nr.72 EStG Einkommensteuerbefreiung für Anlagen ≤30 kWp auf Einfamilienhäusern und ≤15 kWp je Einheit bei Mehrfamilienhäusern (gilt vor allem für vermietende Eigentümer), (3) lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) über 20 Jahre nach §7 Abs.4 EStG, kombinierbar mit §7g Investitionsabzugsbetrag (IAB) bis 50% bei kleineren Unternehmen, und (4) EEG-Einspeisevergütung als laufender Erlös.
Wie hoch ist die AfA für eine gewerbliche PV-Anlage?
Photovoltaik-Anlagen werden steuerlich als bewegliches Anlagevermögen behandelt und nach §7 Abs.1 EStG abgeschrieben. Die amtliche AfA-Tabelle des BMF nennt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren — entsprechend 5% lineare AfA pro Jahr. Bei Anschaffungskosten von 100.000€ ergibt das eine jährliche Betriebsausgabe von 5.000€. Multipliziert mit dem Körperschaftsteuersatz 15% plus Solidaritätszuschlag 5,5% (auf KSt) plus Gewerbesteuer (Hebesatz im Mittel 400%, ergibt etwa 14% effektiv) erreicht man rund 30% Gesamtsteuerschild auf den abgeschriebenen Betrag — also ca. 30.000€ Steuerersparnis über 20 Jahre auf eine 100.000€-Anlage.
Was bringt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG?
Der IAB nach §7g EStG erlaubt kleinen und mittleren Unternehmen (Gewinngrenze 200.000€ ab 2024 nach Wachstumschancengesetz), bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts bereits drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung als Betriebsausgabe abzuziehen. Bei einer geplanten 80.000€ PV-Investition kann das Unternehmen 40.000€ direkt vom Gewinn abziehen, was den Steuerschild deutlich vorzieht. Bei späterer Anschaffung wird der IAB außerbilanziell hinzugerechnet — die AfA-Bemessungsgrundlage reduziert sich aber um den IAB-Betrag, sodass die Gesamt-AfA über die Nutzungsdauer korrespondierend sinkt. Netto bleibt der Liquiditätsvorteil durch den Vorzieh-Effekt.
Wie funktioniert die KfW-270-Förderung für gewerbliche PV?
Das KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien Standard) ist ein Kredit, kein Zuschuss. Es finanziert bis zu 100% der Investitionskosten von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich PV, Speicher, Netzanschluss und Errichtung. Effektivzinssätze 2026 Q2 starten je nach Bonitätsklasse und Laufzeit bei 4,49% effektiv, mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Wichtig: KfW 270 enthält keinen Tilgungszuschuss. Stadtwerke-Programme (Berliner SolarPLUS, München 300€/kWp) und einzelne Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen progres.nrw, Rheinland-Pfalz) bieten zusätzliche direkte Zuschüsse, die mit KfW-Krediten kombinierbar sind.
Welche EEG-Einspeisevergütung gilt für Februar 2026 und wie wirkt sie steuerlich?
Nach EEG §48 Abs.2 (in der Fassung des Solarpakets I, Inkrafttreten Mai 2024) gilt für Inbetriebnahmen im Februar 2026 eine Anzulegender Wert für Überschusseinspeisung von 7,90 ct/kWh bei Anlagen ≤10 kWp und 6,84 ct/kWh bei 10–40 kWp; Volleinspeisung bringt 12,53 ct/kWh ≤10 kWp. Die Werte sinken halbjährlich um etwa 1% (degressive Anpassung, BNetzA Veröffentlichung). Steuerlich sind die Einnahmen aus Einspeisung ab 2023 für Anlagen ≤30 kWp einkommensteuerfrei (§3 Nr.72 EStG) — diese Befreiung gilt jedoch nur für Personen-/Wohngebäude-Konstellationen. Gewerbliche Anlagen größer 30 kWp besteuern die Einspeiseerlöse als gewöhnliche Betriebseinnahmen.

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